Öffentliche Universitäten (Anlage 9 zur UHSBV)
Wissenschaftliches und künstlerisches Personal
11 Universitätsprofessorin und Universitätsprofessor (§ 98 UG)
12 Universitätsprofessorin und Universitätsprofessor, bis fünf Jahre befristet (§ 99 Abs. 1 UG)
14 habilitierte wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterin und habilitierter wissenschaftlicher und künstlerischer Mitarbeiter (Universitätsdozentin und Universitätsdozent)
16 wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterin und wissenschaftlicher und künstlerischer Mitarbeiter mit selbständiger Lehre und Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste
17 nebenberuflich tätige Lektorin und nebenberuflich tätiger Lektor (§ 100 Abs. 4 UG)
18 Lektorin und Lektor (§ 107 Abs. 2 Z 1 UG), ausgenommen Verwendung 17
21 wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterin und wissenschaftlicher und künstlerischer Mitarbeiter ohne selbständige Lehre
23 Ärztin/Arzt in Facharztausbildung
24 wissenschaftliche und künstlerische Projektmitarbeiterin und wissenschaftlicher und künstlerischer Projektmitarbeiter an Vorhaben gemäß § 26 Abs. 6 UG
25 wissenschaftliche und künstlerische Projektmitarbeiterin und wissenschaftlicher und künstlerischer Projektmitarbeiter an Vorhaben gemäß § 27 Abs. 1 Z 3 UG
26 Senior Scientist/Artist (KV), ausgenommen Verwendungen 24 und 25
27 Universitätsassistentin und Universitätsassistent (KV)
28 Universitätsassistentin und Universitätsassistent (KV) auf Laufbahnstelle gemäß § 13b Abs. 3 UG
30 Studentische Mitarbeiterin und Studentischer Mitarbeiter
81 Universitätsprofessorin und Universitätsprofessor (§ 99 Abs. 3 UG), bis sechs Jahre befristet und unbefristet
82 Assoziierte Professorin und Assoziierter Professor (KV)
83 Assistenzprofessorin und Assistenzprofessor (KV)
84 Senior Lecturer (KV)
85 Universitätsprofessorin und Universitätsprofessor (§ 99 Abs. 4 UG via Universitätsdozentin und Universitätsdozent)
86 Universitätsprofessorin und Universitätsprofessor (§ 99 Abs. 4 UG via Assoziierte Professorin und Assoziierter Professor)
87 Assoziierte Professorin und Assoziierter Professor (§ 99 Abs. 6 UG/§ 27 KV) – Personengruppe der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren
88 Assistenzprofessorin und Assistenzprofessor (KV) (Karrierepfad gemäß § 99 Abs. 5 und 6 UG)
Allgemeines Personal
40 professionelle Unterstützung der Studierenden in Gesundheits- und Sozialbelangen
50 Universitätsmanagement
60 Verwaltung
61 Ärztin/Arzt zur ausschließlichen Erfüllung von Aufgaben im Rahmen einer öffentlichen Krankenanstalt
62 Krankenpflege im Rahmen einer öffentlichen Krankenanstalt und Tierpflege in medizinischen Einrichtungen
64 Projektmitarbeiterin und Projektmitarbeiter an Vorhaben gemäß § 26 Abs. 6 oder § 27 Abs. 1 Z 3 UG, die/der keine wissenschaftlichen oder künstlerischen Tätigkeiten verrichtet
65 Technisches Personal
66 Bibliothekspersonal
70 Wartung, Betrieb und Aufsicht
Fachhochschulen und Privathochschulen (Anlage 10 zur UHSBV)
1 wissenschaftliche Lehre und Forschung
2 wissenschaftliche Mitarbeit in Lehre und Forschung
3 professionelle Unterstützung der Studierenden in akademischen Belangen