Ergebnisse zu: "Erstzugelassene"
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Erstzugelassene
Personen, die im betreffenden Semester erstmals im Sektor der österreichischen öffentlichen Universitäten zu einem Studium zugelassen und zur Fortsetzung gemeldet sind. Siehe auch Studienanfängerinnen und Studienanfänger.
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Studienanfängerinnen und Studienanfänger
In der österreichischen Hochschulstatistik werden unter der Bezeichnung „Studienanfänger:innen“ je nach Hochschulsektor unterschiedliche Zählgrößen ausgewiesen. Zu unterscheiden sind die Zählung von Personen und die Zählung begonnener Studien: Eine Person kann im Berichtszeitraum mehrere Studien beginnen. An öffentlichen Universitäten wird zwischen Erstzugelassenen und Neuzugelassenen unterschieden. Erstzugelassene sind Personen, die im betreffenden Semester erstmals an einer österreichischen öffentlichen Universität zu einem Studium zugelassen und zur Fortsetzung gemeldet sind und zuvor noch nie an einer österreichischen öffentlichen Universität studiert haben. Neuzugelassene sind Personen, die im betreffenden Semester erstmals an der jeweiligen öffentlichen Universität zu einem Studium zugelassen und zur Fortsetzung gemeldet sind. Sie können zuvor bereits an einer anderen öffentlichen Universität studiert haben. Siehe auch Erstzugelassene und Neuzugelassene. An Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen erfolgt die Erfassung der Studienanfänger:innen anhand begonnener Studien. An Privathochschulen wird zwischen Personen- und Studienzählung unterschieden. Die einbezogenen Studienarten und besonderen Zählregeln sind in den jeweiligen Tabellenanmerkungen angegeben. Siehe auch Begonnene Studien sowie Zählung von Studierenden, Studien und Studienabschlüssen.